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Textbeispiel:

Kleines ABC des Liegenschaftsvekaufs
Begrifferklärung: Tragbarkeit


Unter Tragbarkeit versteht man den Wert, welcher die Bank ermittelt um festzustellen, ob die Höhe des Lohnes im Verhältnis zur Verschuldung (Hypothek) in einem verkraftbaren Bereich liegt, damit ein Hypothekardarlehen gesprochen werden kann.

Beispiel:
Kauf eines Hauses für 1'000'000.---. Davon minimum 20 % wird als Eigenkapital benötigt (eigenes, gespartes Geld 10 % plus 10 % aus Pensionskasse) in der Höhe von Fr. 200'000.--. Die restlichen Fr. 800'000.-- werden als Hypothek zur Vefüngung gestellt. Unabhängig vom aktuellen Hypothekarzins rechnet die Bank die Tragbarkeit mit 5 % pro Jahr. Somit würde der HypZins pro Jahr Fr. 40'000.-- oder pro Monat Fr. 3'333.-- betragen. Das Einkommen muss das Dreifache betragen, das heisst Fr. 10'000.-- Monatslohn. In dieser Berechnung werden häufig auch noch die Nebenkosten und die Amortisation angerechnet und der notwendige Lohn muss deshalb effektiv noch etwas höher sein.

Dies wird seit Jahren von den Banken so gehandhabt, damit die Darlehen für die Bank keine Risiken bergen und die Kunden den Hypothekarzins auch "stemmen" können, falls das Zinsniveau steigen sollte.